Regeln für ein gutes Miteinander
In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen und in Ruhe arbeiten können. Deshalb haben wir Regeln für ein gutes Miteinander im täglichen Leben unserer Schule zusammengestellt.
Keiner darf sich auf Kosten anderer Vorteile verschaffen. Jeder von uns muss für die Gemeinschaft solidarisch mitdenken und handeln.
Die Lehrerinnen und Lehrer tragen eine besondere Verantwortung. Deshalb müssen Schülerinnen und Schüler deren Anordnungen folgen.
Diese Regeln wurden in allen Klassen und in verschiedenen Konferenzen diskutiert und schließlich im Rahmen der Schulkonferenz im Juli 2003 beschlossen.
Daher versteht es sich von selbst, dass sich alle – Lehrerinnen und Lehrer, Kinder und Jugendliche und Eltern - an die getroffenen Vereinbarungen halten.
Die wichtigen Regeln umfassen folgende Bereiche:
Wir gehen immer und überall respektvoll miteinander um.
Deshalb werden wir
- niemanden provozieren oder beleidigen, ärgern oder schlagen
- Schwächere schützen
- zu Fehlern stehen
- Kritik üben, ohne jemanden dabei zu verletzen,
- Einfühlungsvermögen im Umgang miteinander zeigen
- Streit schlichten
- nicht wegschauen, wenn Unrecht geschieht, und helfen oder holen Hilfe herbei, wo es nötig ist
- auf unserem Schulweg niemanden belästigen oder gefährden
Wir alle wollen lernen.
Deshalb
- kommen wir alle pünktlich zum Unterricht,
- legen wir unser Lernmaterial vor dem Unterricht bereit,
- halten wir uns an festgelegte Regeln ( z.B für Fachräume, Gesprächsregeln, für Klassen / Häuser und Bereiche),
- stören wir unsere Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beim Lernen,
- helfen wir uns gegenseitig, wenn es die Lernsituation zulässt,
- verpflichten wir uns zur aktiven Teilnahme am Unterricht.
Wir sorgen dafür, dass sich alle Räume stets in einem guten Zustand befinden, so dass dort ein Unterricht in angenehmer Atmosphäre möglich ist
Deshalb werden wir
- in den Klassenräumen und in der Mensa auf Ordnung und Sauberkeit achten
- Fachräume und Differenzierungsräume besonders ordentlich verlassen, da sie von vielen verschiedenen Gruppen benutzt werden,
- auf keinen Fall in leere, fremde Klassen gehen,
- die Regale und Fächer im Klassenraum in Ordnung halten,
- Möbel und Einrichtungen nicht mutwillig oder leichtfertig beschädigen oder zerstören.
In den Pausen wollen wir uns erholen und uns auf den Unterricht vorbereiten.
Deshalb werden wir:
in den Fünf – Minuten - Pausen
- das Material für den nächsten Unterricht bereithalten,
- nicht herumrennen oder schreien,
- Räume schnell wechseln und das Arbeitsmaterial mitnehmen.
in den großen Pausen / in der Mittagspause
- Rücksicht auf die anderen Schülerinnen und Schüler nehmen,
- die Sonderregeln für die einzelnen Schulhöfe, Mensa , Bibliothek u.ä. beachten,
- uns in der Mensa anstellen, nicht drängeln oder schubsen.
- Arbeitsmaterialien, die wir im Spind aufbewahren, holen bzw. tauschen wir aus vor der ersten Stunde und nachfolgend nur in den großen Pausen bzw. der Mittagspause.
- Das bedeutet, dass wir für jeweils zwei bzw. drei Stunden die Arbeitsmaterialien mit in den Klassenraum nehmen und dort unter dem Tisch bzw. in der Schultasche aufbewahren, bevor wir sie in der nächsten großen Pause wieder in den Spind zurückbringen.
- Sollten wir bereits wissen, dass Materialien für die AS am Ende des Tages benötigt werden, können wir diese, sofern wir im Klassenraum bleiben, unter dem Tisch oder in der Tasche behalten.
- Am Ende des Schultages räumen wir alle Materialien unter dem Tisch auf und bringen die Dinge, die wir nicht für Hausaufgaben benötigen, in den Spind zurück.
- Damit dieses Verfahren reibungslos funktionieren kann, sollte jede Schülerin und jeder Schüler einen Stundenplan innen an der Spindtür befestigen, damit man weiß, für welche weiteren Stunden Materialien geholt werden müssen.
Wir gehen verantwortungsvoll mit Eigentum um.
Deshalb werden wir
- alles, was uns nicht gehört, weder an uns nehmen noch verstecken oder zerstören,
- Fundsachen nicht behalten, sondern den Eigentümern zurückgeben oder dem Hausmeister bringen,
- Schuleigentum besonders sorgfältig benutzen (Bücher, Spiele, Möbel, technische Geräte usw.), aber auch mit Privateigentum verantwortungsbewusst umgehen,
- den Mut haben, Beschädigungen oder Diebstahl anzuzeigen.
Wir achten überall in unserer Schule auf Sauberkeit und Ordnung.
Deshalb werden wir
- Papier und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen,
- die Wände nicht beschmutzen oder verschmieren,
- die Schulmöbel sauber halten, nicht bemalen, zerkratzen oder beschädigen,
- übernommene Dienste gewissenhaft und ordentlich ausführen,
- die Toiletten sauber halten und nicht zweckentfremden,
- Beschädigungen sofort melden, damit der Schaden behoben werden kann.
Wir geben euch einen Überblick darüber, in welchen Schritten wir an unserer Schule bei Konflikten und Verstößen gegen unsere Regeln vorgehen. Dabei ist es wichtig, beim Auftauchen eines Problems möglichst schnell zu einer Lösung zu kommen.
1. Ebene
Zuerst findet ein Gespräch statt zwischen den betroffenen Personen. Dies kann unterstützt werden durch die Erziehungsberechtigten, die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer, die Klassensprecherin, den Klassensprecher, den Klassenrat, die Streitschlichterinnen und Streitschlichter ... .
Mögliche Maßnahmen auf dieser Gesprächsebene können sein:
- das erzieherische Gespräch
- die Ermahnung
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
- die mündliche Missbilligung des Fehlverhaltens
- die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
- die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen
- bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen
- Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern
- die schriftliche Missbilligung des Fehlverhalten
- Gespräch/Beratung mit der Sozialpädagogin
- Gespräch/Beratung mit der Beratungslehrerin
Über die Maßnahmen sollten die Erziehungsberechtigten informiert werden.
2. Ebene
Kommt es zu keiner Veränderung des unerwünschten Verhaltens, wird eine nächste Stufe beschritten: eine deutliche Abmahnung oder Warnung.
Mögliche Maßnahmen können sein:
- Eine mündliche Verwarnung verbunden mit einer schriftlichen Information an die Erziehungsberechtigten
- Ein Gespräch mit der Schülerin, dem Schüler und den Erziehungsberechtigten.
- Ein Brief an die Erziehungsberechtigten.
3. Ebene
Sollte sich auch nach den pädagogischen Maßnahmen keine positive Entwicklung zeigen, kommt es zu einer disziplinarischen Maßnahme. Dazu werden von der Abteilungsleitung angehört: die betroffene Schülerin bzw. der Schüler und ihre/seine Eltern, die Klassenlehrer. In der Regel wird eine Ordnungsmaßnahme beschlossenen. Diese stellt einen Verwaltungsakt dar, wird Bestandteil der Schülerakte und ist schwerwiegender in ihren Folgen.
Die Abteilungsleitung entscheidet in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern über folgende Maßnahmen :
a) Erziehungsmaßnahmen:
- Gespräch
- Ermahnung und Beratung
- Tadel und Rügen bzw. Eintrag ins Klassenbuch
b) Ordnungsmaßnahmen:
- schriftlicher Verweis (schwerer Tadel),
- vorübergehender Ausschluss vom dem Unterricht,
- Überweisung in eine parallele Lerngruppe,
- Androhung der Schulentlassung (entscheidet der Disziplinarausschuss),
- Entlassung von der Schule (entscheidet der Disziplinarausschuss),
- zusätzlich zu einer Ordnungsmaßnahme können auch anderweitige, pädagogisch orientierte Maßnahmen beschlossen werden.
4. Ebene
Bei Straftatbeständen werden wir in der Regel parallel zu den oben dargelegten Maßnahmen auch Anzeige erstatten, bzw. den Eltern von Opfern die Anzeige empfehlen (z.B. bei Körperverletzung).
Hinweise zur 1.- 4. Ebene
Beratung: Auf allen vier Ebenen kann es sinnvoll, hilfreich oder notwendig sein, die an unserer Schule eingerichteten Beratungsmöglichkeiten zu nutzen. In dieser Beratung kann deutlich werden, dass die Einbeziehung weiterer professioneller Hilfe erforderlich und sinnvoll ist. Von allen Vorgängen sollten Notizen gemacht werden. Es empfiehlt sich, in wichtigen Gesprächen Protokolle anzufertigen.
letzte Änderung: 2017-09-25 GEBH
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