Hausordnung

In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Vertrauen und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig.

Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben entsprechend erfüllen müssen. Deshalb gibt es eine Hausordnung, in der die wichtigsten Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten sind.

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Grundsätzliches

Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln. Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet. Als höfliche Menschen tragen wir in den Schulgebäuden keine Kopfbedeckungen und sind angemessen gekleidet. Das Essen ist in den Fluren und Fachräumen untersagt, ebenso das Kaugummikauen während des Unterrichts. Nach Unterrichtsschluss wird das Klassenzimmer aufgeräumt (Tafel putzen, Fenster schließen, Stühle hochstellen, Boden fegen, Licht und elektrische Geräte ausschalten) und abgeschlossen. Auf den Gängen und in den Toiletten halten sich während des Unterrichts in der Regel keine Schüler auf.

Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen, vor allem mit Schneebällen. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten. Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen.

Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern sowie die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets beim Hausmeister abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Jeder ist verpflichtet Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.

Unterrichtsbetrieb

Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und anderen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Beim ersten Gong zum Unterrichtsbeginn und zum Ende der Pausen haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume bzw. zum verabredeten Hofbereich zu begeben, damit der Unterricht beim zweiten Gong beginnen kann. Da es in Haus 4 keinen Gong gibt, sind in allen Bereichen Funkuhren angebracht. Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf.

Stundenraster:

Kurzstundenraster:

Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler auch bei Abwesenheit der Lehrkraft diszipliniert im Klassenraum. Wenn bis spätestens zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung in der Orga/im Sekretariat erstatten.

Die Schüler verlassen die Klassenräume (nicht vor dem Pausengong) und begeben sich in die Mensa oder auf den Schulhof. Die Klassenräume werden verschlossen. In den Gängen sind Laufspiele, Rempeleien und Geschrei verboten.

  • In der Mensa/Cafeteria stellt sich jeder Schüler ohne Vordrängen an. Einkäufe für andere Schüler sind unfair und deshalb zu unterlassen.
  • Toilettengänge werden während der Pause erledigt.
  • Nach der Pause sind die Unterrichtsräume bzw. Hofbereiche ohne Verzögerung aufzusuchen.
  • Zum Ballspielen auf den Höfen sind nur Softbälle erlaubt. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  • Gesperrte Bereiche (z. B. Blumenbeete, Rasenflächen) werden nicht betreten.
  • Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

Abweichungen vom normalen Stundenplan sind auf dem veröffentlichten Vertretungsplan ersichtlich. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren. 

Die Cafeteria Haus 4A ist für alle Schüler ab 7:30 geöffnet.

Der Zugang zu den Häusern erfolgt grundsätzlich über die Schulhöfe. Alle Häuser werden durch die Frühaufsichten erst um 7.45 Uhr (1. Gong) geöffnet.

Der Haupteingang (Foyer) ist kein Aufenthaltsraum. Dies gilt auch für die Vorräume zu den Lehrerzimmern in Haus 1 und 2.

Aus Sicherheitsgründen ist der NW-Flur (Haus 3) kein Aufenthaltsraum bzw. Durchgang.

Das Verlassen des Schulgeländes ist absolut verboten.

Ausnahme: Auf Antrag (rotes Kreuz im Schülerausweis) dürfen Schüler zum Mittagessen im nahen Umfeld der Schule das Schulgelände verlassen.  

Fahrräder werden in den vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof abgestellt. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern. Die Schule kann bei Beschädigung und Entwendung keine Verantwortung übernehmen.

Oberstufenschüler halten sich in Freistunden im Aufenthaltsraum oder der Cafeteria auf. (Nutzungskonzept SII)

Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Digitale Aufnahme- und Abspielgeräte (MP3-Player, i-Pods, etc.) dürfen während der Unterrichtszeiten nicht verwendet werden, es sei denn, dass sie zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden.

Die Schule ist befugt, den Schülern solche Gegenstände vorübergehend abzunehmen. Über die Rückgabe entscheidet der Schulleiter.

Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. In unterrichtlichen Situationen dürfen Aufnahmen nur nach Absprache mit den beteiligten Lehrern und Schülern angefertigt werden.

Mensa und Cafeteria

Generell sind in der Mensa/Cafeteria als Begegnungsraum angemessene Tisch- und Verhaltensweisen einzuhalten. Die Räume stehen allen in den Pausen und in den Mittagspausen zur Verfügung.

Die Verwendung von Gläsern, Geschirr und Besteck ist im Speisesaal obligatorisch. Geschirr etc. wird nach Verwendung in die vorgesehenen Geschirrwagen gestellt. Die Tische werden ordentlich verlassen, damit alle Nutzer ansprechende Verhältnisse vorfinden. Auf Mülltrennung achten.

Für die Mensa/Cafeteria ist ein Ordnungsdienst eingeteilt.

Erkrankungen - Beurlaubungen - Befreiungen

Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-Mail zu informieren. Im Falle einer tele-fonischen Entschuldigung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr als zehn Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden.

Bei Erkrankungen während des Unterrichtstages können die Schüler/innen durch die Gesundheitsassistentin/ Klassenlehrer entlassen werden.

Für die Oberstufe gelten gesonderte Regelungen.

Schüler können in dringenden privaten Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch den Schulleiter beurlaubt werden. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen können grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen.

Konflikte

Konflikte treten in einem so komplexen, durch zwischenmenschliche Wechselbeziehungen geprägten System, wie die Schule es darstellt, immer wieder auf. Diese Konflikte müssen rechtzeitig und in gegenseitigem Respekt und Einvernehmen der Konfliktparteien gelöst werden.

Konflikte werden in drei Stufen behandelt, die grundsätzlich nacheinander durchlaufen werden.

  1. Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.
  2. Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens beider Parteien als Berater oder Moderatoren hinzugezogen werden. Dies sind im besonderen Vertrauenslehrer, Klassenlehrer, Sozialpädagogen sowie unsere Streitschlichter. Rat und Auskunft können auch von der Elternpflegschaft und SV eingeholt werden
  3. Erst, wenn auch hier keine einvernehmliche Lösung möglich ist, kann der Beschwerdeweg eingeschlagen werden

Schüler wie Lehrer sind verpflichtet, allen Fällen von Streit, Mobbing etc. entschieden entgegenzutreten.

Sauberkeit und Ordnung

Für das Sauber halten aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Dies gilt auch für die Mensa/Cafeteria/Hofdienst. Beschädigungen sind sofort zu melden.

Mäntel, Anoraks und Schirme sind an den Garderobenhaken, sofern vorhanden, unterzubringen. Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und die Grundsauberkeit herzustellen.

Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln.

Die Klassengestaltung obliegt den Klassenlehrern.

In allen Fachräumen sind die entsprechenden erweiterten Sicherheitsregeln verpflichtend einzuhalten.

Konsumverbot

Der Konsum von Nikotin, Alkohol und Drogen ist in allen Bereichen der Schule untersagt. Bei einer Missachtung werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert bzw. der Missbrauch zur Anzeige gebracht.

Nutzung neuer Medien

Mobiltelefone sind während des Unterrichts und den Pausen stets ausgeschaltet. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit einem Lehrer (bei Erkrankungen, Unterrichtsausfall) können Eltern oder Erziehungsberechtigte über das Handy informiert werden.

Im Rahmen des Unterrichts können Smartphones und Tablets nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft genutzt werden.

Bei schriftlichen Leistungsmessungen gilt ein eingeschaltetes Handy (bei der Abiturprüfung auch ein ausgeschaltetes) als Täuschungsversuch (siehe Erarbeitung der Regelung und Nutzung von Handys/Smartphones an der GEL). Ausschließlich in den Räumen R1 bis R10 dürfen Schüler der SII ihre Handys nutzen.

Allgemeines

Allen Anordnungen der Weisungsbefugten  (Hausmeister, Sekretariat, Mensa- und Reinigungspersonals, Lehrer oder Schulleitung) ist Folge zu leisten.

Die in den Klassen- und Fachräumen angeschlagenen Regeln zum Verhalten im Brandfall sind Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dem Evakuierungsplan vertraut zu machen. In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung.

Sportunterricht

Der Treffpunkt für Schüler ist der Schulhof am Haus 4, dort werden alle Schüler von der Lehrkraft abgeholt, dies gilt auch für die Arbeitsgemeinschaften.

Die Gänge sind kein Aufenthaltsort, sondern nur für den Weg in die Halle zu nutzen.

Schüler der Sek I warten in ihren Umkleiden bis ihre Lehrkraft sie abholt und in die Halle begleitet. Schüler der Sek II dürfen in die Halle sobald sie sich umgezogen haben.

Für die weitere Benutzung der Sporthallen bitte die Regelungen der Fachkonferenz Sport beachten.

letzte Änderung: 2017-09-25 GEBH

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