Gemeinsames Lernen
Inklusion
Inklusion bedeutet für uns, dass wir Kinder mit ihren Grenzen UND ihren Möglichkeiten sehen und ihnen individuell begegnen. Gemäß unserem Leitgedanken „Miteinander lernen und leben“ heißt das, dass wir alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Fähigkeiten, ihrer persönlichen Entwicklung, Nationalität, Begabung oder Behinderung gemeinsam unterrichten und ihnen den für sie besten Schulabschluss ermöglichen.
Die unterschiedlichen Leistungen, individuellen Entwicklungen, Herkünfte und Erfahrungen der Kinder tragen zur Vielfalt (Heterogenität) unserer Schule bei, der wir mit einer Unterrichtskultur begegnen, die das individuelle Lernen ermöglicht. Dabei werden die Begabungen und Fähigkeiten des Einzelnen berücksichtigt und der individuelle Lernprozess in den Mittelpunkt gestellt. So können sich die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrem Lerntempo und ihrem Niveau persönlich entfalten und weiterentwickeln. Diese Unterrichtskultur wird einerseits unterstützt durch die Verantwortung der Lerngemeinschaft einer Klasse, in der sich die Kinder gegenseitig unterstützen und helfen und andererseits durch die Solidarität der Schulgemeinschaft, die durch Offenheit, gegenseitiges Verständnis, Mut und Freundlichkeit ein Zusammengehörigkeitsgefühl verkörpert.
Mit der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Form des 9. Schuländerungsgesetzes vom 05.November 2013 wurde der Grundstein für die inklusive Bildung in NRW gelegt und diese gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Anspruch auf einen Platz an einer allgemeinbildenden Schule haben und die Eltern zwischen dieser oder der Förderschule wählen können.
Es gibt verschiedene Gründe, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bei Kindern begründen:
- Eine Lern- und Entwicklungsstörung: Förderbereich Lernen (LE), Sprache (SQ) oder Emotionale und soziale Entwicklung (ES)
- Eine geistige Behinderung: Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG)
- Eine Körperbehinderung: Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KM)
- Eine Hörschädigung: Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (HK) - Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
- Eine Sehschädigung: Förderschwerpunkt Sehen (SE) – Blindheit oder Sehbehinderung
- Eine Autismus-Spektrum-Störung
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird durch ein AO-SF Verfahren festgestellt, das von den Erziehungsberechtigten oder der Schule beantragt wird.
Beim Unterrichten der Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden zwei Bildungsgänge abhängig von der Art der Förderung unterschieden:
- Zielgleich: die Grundlage für eine zielgleiche Förderung sind die Lehrpläne für die Unterrichtsfächer, die sich an den Bildungsstandards orientieren und für die Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler bestimmte Erwartungen für eine bestimmte Klassenstufe formulieren. Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, die zielgleich gefördert werden, werden wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterrichtet.
- Zieldifferent: Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder nachhaltigen Lernstörung nicht die in den Lehrplänen formulierten Ziele erreichen können, werden im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet. Die Grundlage für eine zieldifferente Förderung sind individuelle Förderpläne, die von unseren Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern erstellt werden und die die persönliche Entwicklung und die Stärken des Einzelnen in den Mittelpunkt stellen. Zieldifferent unterrichtete Kinder bekommen in der Regel keine Noten, sondern erhalten ein Berichtszeugnis, das das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den einzelnen Unterrichtsfächern beschreibt.
Siehe auch: Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung AO-SF
In der Praxis bedeutet individuelle Förderung, dass ein Kind mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, das im zieldifferenten Bildungsgang unterrichtet wird, zum Beispiel eine differenzierte Klassenarbeit schreibt und in einzelnen Fachunterrichtsstunden individuell gefördert wird. Diese Förderung ist abhängig von Fach und Thema und kann sich von Unterschieden in Zeit und Lerntempo über besondere Lernarrangements wie Hilfesysteme bis hin zu vereinfachtem Arbeitsmaterial erstrecken.
Kinder mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im zielgleichen Bildungsgang, können einen Nachteilsausgleich erhalten, der es ihnen ermöglicht ihre Fähigkeiten in Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen. Der Nachteilsausgleich (NTA) kann entweder von den Eltern beantragt werden oder wird von der Klassenkonferenz in Absprache mit den Fachkräften beschlossen.
Am Ende eines jeden Schuljahres berät die Klassenkonferenz auf Grundlage der Förderpläne und der persönlichen Entwicklung intensiv über die Fortschritte eines jeden Kindes und überprüft den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten bei uns einen Schulabschluss. Dabei wird unterschieden zwischen dem zielgleichen und dem zieldifferenten Bildungsweg.
Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, werden nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I bewertet und können damit jeden Schulabschluss erlangen.
Zieldifferent unterrichtet Schülerinnen und Schüler erhalten auf Grundlage der Ausbildungsverordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in der Regel am Ende der Schulzeit einen Förderabschluss (Abschluss des Bildungsganges im Förderschwerpunkt Lernen).
Die Gesamtschule Langerfeld ist seit dem Schuljahr 2016/2017 eine Schule des Gemeinsamen Lernens und unterrichtet gemäß der inklusiven Bildung Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam. Pro Jahrgang sind zwei der sechs Parallelklassen inklusive Klassen, in denen sechs der 23 Schülerinnen und Schüler einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben. Die Kinder werden neben den Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer auch von Sonderpädagoginnen und -pädagogen unterrichtet und unterstützt. So sind einige der Stunden mit einer Fachkraft und einer sonderpädagogischen Kraft doppeltbesetzt, was eine intensivere individuelle Förderung zum Vorteil hat. Im Fach Englisch werden die zieldifferent unterrichteten Kinder zurzeit in einer Kleingruppe unterrichtet, in der wir sprachliches und interkulturelles Lernen, abgestimmt auf die besonderen Förderbedürfnisse und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, gewährleisten können.
In einer wöchentlichen Teamsitzung beraten die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zusammen mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, den Schulbegleitern und anderen beteiligten Lehrkräften über die individuellen Leistungsentwicklungen, die Zielsetzungen der Förderpläne, Organisatorisches und pädagogische Maßnahmen.
Einige Kinder werden im schulischen Alltag durch einen Schulbegleiter begleitet, der sie abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse unterstützt. Die Schulbegleitung muss jedes Schuljahr durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig bei der Stadt Wuppertal (Fachstelle für Inklusion in Schulen) neu beantragt werden und auch für Klassenfahrten kann eine Begleitung genehmigt werden. Die Schulbegleiter werden von uns in das Klassenteam aufgenommen und wir arbeiten Seite an Seite, sodass die Beratung über die einzelnen Kinder noch intensiver ist. Um den Schulbegleitern den Einstieg an unserer großen Schule zu erleichtern, stellen wir ihnen einen Leitfaden zur Verfügung, der einen Überblick über alle notwendigen organisatorischen Abläufe und Regeln bei uns gibt.
Uns ist es ein Anliegen, unsere Unterrichtskultur stetig weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse unserer Schülerschaft anzupassen, sodass der Bereich „Inklusion“ ein zentraler Baustein unserer Schulentwicklung ist. Eine Arbeitsgruppe Inklusion beschäftigt sich seit über einem Jahr neben der notwendigen Werteentwicklung und den persönlichen Haltungen gegenüber der Inklusion von Kindern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern auch mit der Erstellung eines Konzepts zur Inklusion, das mit der Unterstützung der Prozessbegleitung des Kompetenzteams in Wuppertal fortlaufend erweitert wird.
Ansprechpartnerin für Inklusion in Abteilungsleitung I: Jutta Riemer
Inklusionsteam:
- Jahrgang 5: Anna Schultze, Melissa Roden, Jan Hinzmann, Shenja Fohlmeister, Osman Öztürk
- Jahrgang 6: Larissa Halbach, Sarah Conzen, Jurina Pape, Julia Sander, Thomas Eichmann
- Jahrgang 9: Dietmar Jakobi, Rebekka Buchenauer, Kristina Gebhardt
Die Gesamtschule Langerfeld richtete zum Schuljahr 2007/2008 erstmals eine Integrative Lerngruppe ein. Nachdem diese Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgreich die Sekundarstufe I durchlaufen hatten, wurde zum Schuljahr 2013/2014 eine neue Integrative Lerngruppe eingerichtet.
Für die Integrative Lerngruppe wurde ein räumlicher Mehrbedarf festgestellt, so dass ein Doppelraum (zwei Klassenräume nebeneinander, verbunden durch eine Verbindungstür) eingerichtet wurde. Einer der beiden Räume wird als Gruppen- bzw. Arbeitsraum genutzt. Dieser besitzt neben einer Kompaktküche auch Computerarbeitsplätze und eine Sitzecke zur Entspannung. Als Tische wurden Einzeltische in Dreiecksform ausgewählt, damit diese schnell über eine kleine Rolle in eine andere Position gerückt werden können.
Das unterrichtende Team besteht aus Gesamtschulkolleg*innen, einem Sonderschullehrer und einer Integrationshelferin. Die Klassenleitung teilen sich zwei Klassenlehrerinnen mit dem Sonderschulpädagogen, um durch einen regelmäßigen Austausch auch allen Schüler*innen wirklich gerecht werden zu können. In den meisten Unterrichtsstunden ist eine Doppelbesetzung entweder mit einem Sonderschullehrer oder durch die Integrationskraft gewährleistet. Regelmäßig einmal in der Woche findet eine Teamsitzung statt, die für alle Beteiligten (alle unterrichtenden Lehrer*innen, Sonderpädagogen, Integrationshelferin) im Plan ausgewiesen ist. In den Teamsitzungen werden unter anderem folgende Punkte thematisiert: Tagesaktuelles, Fallbesprechungen, Besprechungen von gruppendynamischen Problemen, Informationsaustausch über Elternarbeit, Unterrichtsvorbereitung, Abstimmung des Materials und über die Differenzierung, Methodenkompetenz, Vorbereitung von Konferenzen und Projekten, Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Reflexion der Arbeit.
Die Lerngruppe wird in der Regel im gemeinsamen Unterricht geschult, so dass häufig alle Kinder der Klasse am gleichen Unterrichtsgegenstand bzw. -thema differenziert arbeiten. Starke und Schwache, Begabte und Gehandicapte profitieren hier voneinander und werden so entsprechend gefordert und gefördert. In Phasen, in denen der Unterricht in der kompletten Lerngruppe nicht immer möglich ist (zu komplexe Aufgabenstellungen etc.), kann eine individuelle und besondere Förderung einzelner Kinder im Gruppenraum erfolgen.
Jurina Pape
letzte Änderung: 2018-10-12 ROSN/GEBH
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