Mitwirkungsgremien

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für die Schulen eine föderative Struktur vor. Wichtige Entscheidungen verlangen stets das Einverständnis eines oder mehrerer Mitwirkungsgremien.

Die gesamte Struktur einer Schule ist durchzogen von Ebenen der Mitwirkung, sie ist in höchstem Maße willkommen und gewollt.

Die Gremien beraten intern und entscheiden über Belange, die nur die jeweilige Teilgruppe der Schulgemeinschaft betreffen – Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen sind aber auch in obersten Entscheidungsgremium, der Schulkonferenz, vertreten.

Ihr gehören alle Lehrkräfte (auch Referendare) und die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Landesdienst stehen, einer Schule an. Die Lehrerkonferenz entscheidet zum Beispiel über (Auszug aus dem Schulgesetz):

  • Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,

  • Grundsätze für die Verteilung der Sonderaufgaben auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,

  • Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,

  • Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,

  • weitere Angelegenheiten, die (...) unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer (...) betreffen.

Die Lehrerkonferenz entsendet Kolleginnen und Kollegen in die Schulkonferenz.

Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.

Auch die Schülervertretung entsendet Schülerinnen und Schüler in die Schulkonferenz, die Etatkonferenz (Finanzausschuss) und die Fachkonferenzen.

Die Schulpflegschaft ist die Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten an einer Schule. Ihr gehören die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertretungen an.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz, die Etatkonferenz (Finanzausschuss) und die Fachkonferenzen.

Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch ohne Kollegium oder Schulleitung beraten.

Die Schulkonferenz ist das Gremium unserer Schule, welches alle wichtigen Entscheidungen fällt.

In Nordrhein-Westfalen setzt sich die Schulkonferenz paritätisch aus Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammen. Das Schulgesetz sieht für Schulen einer Größe der Gesamtschule Langerfeld 18 Mitglieder vor. Die Schulkonferenz der Gesamtschule Langerfeld hat die gesetzliche Möglichkeit der Erhöhung der Mitgliederzahl genutzt, so dass unsere SchuKo 21 Mitglieder umfasst - je sieben Mitglieder aus den zuvor genannten Gremien. Der Schulleiter sitzt der Schulkonferenz vor, seine Stellvertreterin ist beratendes Mitglied – sie haben kein Stimmrecht – nur bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Schulleiters den Ausschlag.

Weitere beratende Mitglieder sind die SV-Verbindungslehrerinnen und -lehrer.

Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten (Auszug aus dem Schulgesetz):

  • Schulprogramm,

  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung,

  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern,

  • Festlegung der beweglichen Ferientage,

  • Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage,

  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen (...),

  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen,

  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind,

  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,

  • Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen,

  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring,

  • Schulhaushalt (Schuletat, auf Empfehlung des Finanzausschusses),

  • Mitwirkung beim Schulträger,

  • Erlass einer Schulordnung (Hausordnung),

  • Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.

Die Schulkonferenz tagt mindestens dreimal im Schuljahr.


Viele Themen, über die die Schulkonferenz berät, sind auch in anderen Mitwirkungsgremien der Schule diskutiert worden. Diese, vom Schulgesetz her vorgesehenen Gremien sind die Fachkonferenzen sowie die Klassenkonferenzen bzw. die Klassenpflegschaften und an der Gesamtschule Langerfeld die Jahrgangsteams.

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.

Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit und zur Leistungsbewertung.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und der Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

Zu den Jahrgangsteams gehören die Klassenlehrer/innen eines Jahrgangs, Fachlehrer/innen die zurzeit keine Klassenleitung innehaben und gegebenenfalls auch Sonderpädagog/innen. Im Rahmen der Jahrgangsteams werden Absprachen zu pädagogischen Entwicklungen und Zielsetzungen und zu organisatorischen Planungen getroffen. Die Jahrgangsteams treffen sich lt. Terminplan ca. vier Mal im Schuljahr.

Mögliche Themenbereiche können sein:


  • Absprachen zu den Arbeitsstunden,

  • Austausch zum Stand von Arbeitstechniken,

  • Entwicklungssituation des Jahrgangs,

  • Fächerübergreifende Vorhaben,

  • Jahrgangsfeiern,

  • Jungen- / Mädchenförderung,

  • Konfliktregelungen,

  • Projekte / Fachtage,

  • Regeln für die Klassenstunde (SV-Stunde),

  • Regeln zum Verhalten im Klassenraum,

  • Regeln zum Verhalten in der Schule,

  • Schulische Veranstaltungen im Jahrgang (auch im sportlichen Bereich),

  • Schullaufbahn-Situation der Schülerinnen und Schüler,

  • Unterrichtsgänge,

  • Wandertage / Klassenfahrten,

  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen.

Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Die Mitglieder werden für vier Jahre von der Lehrerkonferenz gewählt.

Der amtierende Lehrerrat der GE Langerfeld besteht aus fünf Mitgliedern und hat folgende Aufgaben (Auszug aus dem Schulgesetz §69):


  • Beratung des Schulleiters in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (gemäß §58)
  • Vermittlung in dienstlichen Angelegenheiten (auf Wunsch)
  • Aufgaben im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes
  • Tätigkeitsbericht im Rahmen der Lehrerkonferenz

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