Elemente des Schulprogramms

Wir holen die Kinder ab, wo sie stehen.
Wir bieten Förderung für Kinder mit Nachholbedarf
und für Kinder mit besonderen Begabungen.
Wir legen Wert auf ein friedliches und freundliches Miteinander. Das setzen wir durch. 
Wir stellen Anforderungen. 
 Wir erwarten, dass sich die Kinder im Unterricht und im Zusammenleben von ihrer guten Seite zeigen. 
 Dabei helfen wir. 

Die Grundlagen des erzieherischen Handelns an unserer Schule ergeben sich aus den Aussagen der Präambel. 

Daraus leiten sich die Hausordnung und die Schulregeln für ein gutes Miteinander ab, die sich die Schule in ihren Mitwirkungsgremien gegeben hat. Die Schulregeln werden von Schülern und Eltern im Sinne einer Erziehungsvereinbarung unterschrieben.

Informationen zu den weiteren Elementen des Schulprogramms erhaltet ihr / erhalten Sie unter den verschiedenen Menüpunkten.

Präambel zum Schulprogramm der Gesamtschule Wuppertal-Langerfeld

  • Unsere Schule setzt sich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu einer Lebenseinstellung zu erziehen, aus der heraus sie sowohl für sich selbst als auch für andere gern Verantwortung übernehmen und auf diese Art und Weise alle ihnen gegebenen persönlichen Fähigkeiten entwickeln und einsetzen.

  • Unsere Schule fördert und fordert selbstständiges Lernen. So möchte sie Schülerinnen und Schüler insbesondere auch dazu erziehen, für ihr eigenes Lernen und den Lernprozess aller ihre Verantwortung zu erkennen und zu übernehmen.

  • Diese Ziele sind als gemeinsame Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer zu verstehen.

  • Alle tragen dazu bei, dass in einer freundlichen und ruhigen Atmosphäre konzentriert gelernt und gearbeitet werden kann. Die Stärkung des Selbstvertrauens und die Bereitschaft zur Anstrengung wird für alle am Lernprozess Beteiligten als etwas Positives und Wertvolles angesehen.

  • Unverzichtbar dafür sind gegenseitige Achtung und Toleranz, das Eintreten für Schwächere sowie die Beachtung der Gleichberechtigung und Integration aller.


Beschluss der Schulkonferenz 2001

letzte Änderung: 2017-10-19 ROSN/GEBH

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