Nachweis über die Masernschutzimpfung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem neuen Schuljahr sind unsere Schüler*innen und auch wir verpflichtet, eine Masernimpfung oder einen Masernschutz nachzuweisen.
Dafür gibt es bisher drei Möglichkeiten (s. auch Merkblatt ):
1. Sie legen den Klassenlehrer*innen den Impfpasses ihres Kindes, natürlich mit deutlich erkennbarem Namen, vor
2. Sie lassen bei Ihrem Kind eine Blutuntersuchung bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin durchführen und ihn / sie das angefügte
Dokument ausfüllen
3. Sie lassen sich bei der Ärztin / dem Arzt im gleichen
; Dokument bescheinigen, dass aus wichtigen medizinischen Gründen eine Impfung unmöglich ist
Bitte geben Sie Ihrem Kind die Unterlagen am ersten Schultag mit in die Schule
Mit freundlichen Grüßen
Anke Engelhard
- stv. Schulleiterin -
Letzte Änderung: 2019-06-29 ENHA/FORT
Kalender
Kommende Termine
-
17.12.2024 15:00 - 15:30h
Kollegiumsessen
-
19.12.2024 11:30 - 14:00h
Weihnachtsfeiern in den Klassen
-
20.12.2024
SCHILF
Copyright 2017