Corona-Virus:
Aktuelle Informationen - 21.03.2020
Liebe Eltern,
liebe Schüler*innen,
ab Montag, den 23.03.2020, gelten geänderte Regeln für die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6.
Das Angebot der Notbetreuung an Schulen gilt nun für alle Schüler*innen der Klassenstufen 5 bis 6, von denen mindestens ein Elternteil (Erziehungsberechtigte) beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig ist.
Näheres entnehmen Sie bitte der Schulmail des MSB NRW (Nr. 8 vom 20.03.2020):
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>> > > 20.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular:
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr. 5).
Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien und an den Wochenenden bitte ich die Schulleitungen, nach Möglichkeit Rücksicht auf bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte zu nehmen. Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien.
Die aktualisierte FAQ-Liste finden Sie hier:
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der SchulMail (Nr. 9).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<
Eltern, die von der Notbetreuung ab dem 23.03.2020 Gebrauch machen müssen, senden die Anlage bitte ausgefüllt bis zum 23.03.2020 an Frau Anke Engelhard ( anke.engelhard@stadt.wuppertal.de ).
Die Notbetreuung wird täglich von 8.00 - 14.00 Uhr gewährleistet, der Treffpunkt ist jeweils das Foyer in Haus 1.
Die Mensa, die Cafeteria und der Kiosk des Mensavereins bleiben zunächst bis zum 19.04.2020 geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
für das Schulleitungsteam
Claus Baermann
letzte Änderung: 2020-03-22 BAER/GEBH
Kalender
Kommende Termine
-
17.12.2024 15:00 - 15:30h
Kollegiumsessen
-
19.12.2024 11:30 - 14:00h
Weihnachtsfeiern in den Klassen
-
20.12.2024
SCHILF
Copyright 2017