Distanzunterricht und Testpflicht auch in der Woche ab dem 19.04.2021

Die Regelung betrifft 13 Kommunen in NRW, darunter auch die Stadt Wuppertal. Deshalb bleiben die Schulen angesichts des Inzidenzwertes über 200 ab Montag, den 19.04.2021, mit Ausnahme der Abschlussklassen 10, Q1 und Q2, weiterhin im Distanzunterricht.

Es hat sich gezeigt, dass die Corona-Infektionswerte zu hoch sind und somit ein zu großes Risiko besteht, ab Montag, den 19.04.2021, in einen erweiterten Wechselunterricht zu gehen.

Es bleibt demnach für die kommende Woche beim Präsenzunterricht für die Abschlussjahrgänge und dem Lernen auf Distanz für alle weiteren Jahrgänge.

Ich bitte um Ihr und euer Verständnis für die Kurzfristigkeit dieser Maßnahme.


Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen / SchulMail des MSB

Wie bekannt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf

Ergänzend zu den Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests haben die Schulen mit der SchulMail zusätzliche Informationen erhalten: An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.
  • Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Die NRW-Schulministerin machte eine klare Ansage: „Wer sich nicht testen lässt, kann nicht am Präsenzbetrieb teilnehmen.“ Kinder und Jugendliche hätten dann auch keinen Anspruch auf zusätzlichen Distanzunterricht, wenn die Klassenkameraden in der Schule lernen. Laut Gebauer ist die Testpflicht zielführend - und daher auch zumutbar.


Rückkehr an die Schulen in NRW mit Testpflicht: Yvonne Gebauer mit dringendem Appell an die Eltern

An die Eltern richtete die NRW-Schulministerin den ausdrücklichen Appell: „Lassen Sie Ihr Kind an den Testungen in den Schulen teilnehmen!“ Zudem bat sie, Kinder bei Anzeichen einer Infektion zuhause zu lassen und nicht in die Schule zu schicken. Sollte ein anderes Familienmitglied Symptome aufweisen, solle zeitnah eine Familientestung stattfinden.

„Regelmäßige Tests sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und auch Infektionsketten durchbrochen und bestenfalls sogar vermieden werden können“, unterstrich Gebauer noch einmal ihre Argumentation für die Corona-Testpflicht an Schulen in NRW.

Im Namen der Schulleitung
C. Baermann

letzte Änderung: 2021-04-18 BAER/GEBH

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