Schulmail zum Wechselunterricht

Liebe Schulgemeinde,

ab dem kommenden Montag, 12.04.2021, werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. "Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Für unsere Schüler*innen bedeutet dies:

Der Unterricht auf Distanz wird nach dem Stundenplan erfolgen.

  • Eine Notbetreuung wird für die Jahrgänge 5 und 6 eingerichtet. Das zur Anmeldung notwendige Formular findet sich hier.
  • Die Jahrgänge 7 – 9 und EF sind komplett im Lernen auf Distanz.
  • Der Jahrgang 10 beginnt mit dem Wechselunterricht der Gruppe A.
  • Der Jahrgang Q1 beginnt mit dem Wechselunterricht der Gruppe B.
  • Der Jahrgang Q2 wird nach dem vor den Ferien bereits bekannt gegebenen Sonderplan für die Abiturvorbereitung unterrichtet.
  • Die Mensa, der Kiosk und die Bibliothek bleiben in der kommenden Woche geschlossen.


Sobald wir wieder im Präsenz- bzw. Wechselunterricht sind, wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt:
„Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche

Über den Zeitpunkt der Selbsttests werden euch eure Klassenlehrer*innen zeitnah informieren.

Bitte gebt diese Informationen an eure Schüler*innen weiter.
Ich danke euch für eure Unterstützung!

Im Namen der Schulleitung

Anke Engelhard

letzte Änderung: 2021-04-09 ENHA/GEBH

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