Wiedereinstieg in den Schulbetrieb in Präsenz

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

für den 15.03.2021 hat die Landesregierung NRW den schrittweisen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb in Präsenz für alle Jahrgangsstufen angeordnet, der ja für die Schüler*innen der Abschluss- und Qualifikationsklassen schon seit einiger Zeit angeboten wird.

Wir haben in den letzten Monaten immer wieder neue Bedingungen umgesetzt und das Lernen mit verschiedensten Strukturen organisiert. Daran möchten wir anknüpfen und freuen uns auf die kommenden zwei Wochen bis zu den Osterferien mit unseren Schüler*innen aus allen Jahrgängen.

Für den Wiederbeginn des Präsenzunterrichts an der Gesamtschule Langerfeld haben wir uns entschieden, den bekannten Hygieneplan wieder anzuwenden. Eine Durchmischung der Klassen ist im Unterrichtsgeschehen weitgehend zu vermeiden, für die Pausen, die Toilettenbereiche und die Mensa gelten die bekannten Regeln. Einen Auszug aus dem Hygieneplan finden Sie, findet ihr, am Ende dieses Textes.

Auch in der Mensa werden wir an unseren bereits bekannten und erprobten Plan anschließen, mit der Veränderung, dass nun an allen Tagen die Schüler*innen des 5. Jahrgangs in der ersten Hälfte der 6. Stunde in die Mensa gehen, die Schüler*innen des 6. Jahrgangs in der zweiten Hälfte der 6. Stunde, die Schüler*innen des 7. Jahrgangs zu Beginn der 1. Hälfte der Mittagspause, die Schüler*innen des 8. Jahrgangs ab 13:30 Uhr und die Schüler*innen der anderen Jahrgänge in der 2. Hälfte der Mittagspause. Die genauen Zeiten entnehmen Sie, entnehmt ihr, bitte den Aushängen in den Häusern und dem DSB.

Es gelten auch in der Mensa weiterhin die bekannten Coronaregeln.

Für die Schüler*innen besteht Schulpflicht. Ein Unterricht im Distanzlernen kann nur dann eingerichtet werden, wenn ein ärztliches Attest bestätigt, dass bei einer Ansteckung mit COVID 19 mit einem erschwerten Verlauf der Erkrankung zu rechnen ist. Das Zusammenleben mit Menschen, die einer Risikogruppe angehören rechtfertigt dagegen nicht das Fernbleiben vom Präsenzunterricht.



UNTERRICHTSORGANISATION
In allen Jahrgängen wurden die Klassen durch die Klassenlehrer*innen oder Beratungslehrer*innen in zwei Gruppen aufgeteilt. Die genauen Pläne sind den Schüler*innen über IServ von ihren Klassenlehrer*innen oder Beratungslehrer*innen mitgeteilt worden.

Im Jahrgang 5 & 6 erhalten die Schüler*innen täglich abwechselnd Präsenzunterricht. Der Sportunterricht findet statt.
Für die Schülerinnen der Jahrgangsstufen 7 bis Q2 gilt: Der Wechselunterricht erfolgt wochenweise in einer A- und B-Woche.

Sportunterricht kann immer noch nicht in den Hallen stattfinden, Randstunden im Fach Sport entfallen. Eine Ausnahme ist der Sport-Abiturkurs in der Q2, hier wird der Sportunterricht unter Beachtung der Corona-Regeln durchgeführt.

In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 können die Fächer WP1 und WP2 nicht regulär stattfinden, sondern müssen wie jeder andere Unterricht im halbierten Klassenverband im Klassenraum stattfinden und werden jeweils von einem Fachlehrer/einer Fachlehrerin betreut.



NOTBETREUUNG
Für Schüler*innen der Klassen 5 und 6 wird eine Notbetreuung in der Zeit von 7.50 Uhr - 13.15 Uhr nach Antrag der Eltern durchgeführt.



AUSZUG AUS DEM HYGIENEPLAN
Das Tragen einer medizinischen Mund Nase Bedeckung auf dem ganzen Schulgelände (MNB) ist verpflichtend! Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind mit einer passenden Maske ausgestattet ist und Masken zum Wechseln bei sich führt. Dank zweier großzügigen Spenden haben wir aber auch Ersatzmasken in der Schule zur Verfügung.
Die medizinischen MNB müssen korrekt über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
Die Außenseiten einer gebrauchten MNB sind potenziell erregerhaltig. Daher sind diese möglichst nicht zu berühren, um eine Kontamination der Hände zu verhindern. Auf ein regelmäßiges Wechseln der MNB ist hinzuwirken.
In Pausenzeiten darf auf dem Schulhof auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird oder, wenn Speisen und Getränke auf den Sitzplätzen in der Schulmensa verzehrt werden. In den anderen Räumen ist der Verzehr von Speisen und Getränken weiterhin verboten.
Gegenstände wie Arbeitsmittel, Stifte, Lineale oder Gläser etc. dürfen nicht gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ist eine gemeinsame Benutzung unvermeidlich, müssen sie entsprechend gereinigt werden.

Trotz aller Herausforderungen freuen wir uns sehr, unsere Schüler*innen wiederzusehen. Wir wünschen euch allen einen guten Start!

Für die Schulleitung
Anke Engelhard und Claus Baermann

letzte Änderung: 2021-03-15 BAER/ENHA/GEBH

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